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Greenwashing beim Einkauf erkennen: Deine Zero-Waste-Checkliste und was die EU jetzt ändert

Greenwashing beim Einkauf erkennen: Deine Zero-Waste-Checkliste und was die EU jetzt ändert

Immer mehr Produkte tragen Claims wie „recycelbar“, „bienenfreundlich produziert“, „klimaneutral“ oder „aus verantwortungsvollen Quellen“. Doch was steckt dahinter? Studien der EU zeigen: Rund 50 Prozent solcher Umweltaussagen sind vage oder irreführend. Hier erfährst du, wie du Greenwashing erkennst – und welche Regeln die EU für mehr Klarheit einführt.

Was ist Greenwashing – und warum ist es problematisch?

Greenwashing liegt vor, wenn Umwelteigenschaften positiver dargestellt werden, als sie sind. Das kann sich auf Herstellung, Nutzung, Entsorgung, Verpackung oder das gesamte Unternehmen beziehen.

  • Offensichtlich: Nachweislich falsche Aussagen (z. B. Bambusbecher als „biologisch abbaubar“, obwohl das nicht stimmt).
  • Subtil: Mit gesetzlichen Pflichten werben („ohne Bisphenol A“ auf Babyflaschen; „frei von FCKW“) oder einen positiven Aspekt herausgreifen und den Rest verschweigen.
  • Folge: Verbraucherinnen und Verbraucher können echte Nachhaltigkeit nicht mehr von Marketing unterscheiden. Das schadet Umwelt und den Unternehmen, die tatsächlich mehr leisten.

Vorsicht bei „klimaneutral“, „CO2-kompensiert“ oder „plastikneutral“

Besonders heikel sind Claims rund um Klimaneutralität. Meist beruhen sie auf Kompensationsprojekten, deren Wirkung zweifelhaft ist. Sie erwecken den Eindruck, ein Produkt verursache keine Klimaschäden – was derzeit nicht möglich ist. Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist das klassisches Greenwashing.

Typische Greenwashing-Tricks bei Verpackungen

  • „Recycelbar“ ohne Hinweis auf Sammelsysteme oder Rezyklat-Anteil.
  • „Biologisch abbaubar“ ohne Kontext (Bedingungen, Zeit, Industrie- vs. Heimkompost).
  • Natur-Optik (braun, „eco“-Design) statt echter Materialvorteile.
  • Allgemeinplätze („umweltfreundlich“, „grün“) ohne belastbare Belege.

EU-Regeln: Mehr Belege, weniger leere Versprechen

Die EU hat die Richtlinie über unlautere Handelspraktiken (UCPD) überarbeitet: Unternehmen müssen umweltbezogene Aussagen künftig belegen können. Das ist wichtig – reicht aber noch nicht für klare Nachweiswege.

  • Green Claims Directive (GCD): Soll einheitliche Anforderungen an die Belegführung festlegen und eine Vorab-Verifizierung (ex ante) einführen.
  • Zeitplan: Nach Einigung könnten die Regeln voraussichtlich ab Ende 2026 im deutschen Handel gelten.
  • Ziel: Nur geprüfte, verständliche und relevante Umweltaussagen – zum Schutz der Verbraucher und fairer Wettbewerb für wirklich nachhaltige Anbieter.

Zero-Waste-Einkauf: Checkliste gegen Greenwashing

Nutze diese Fragen am Regal – und in Onlineshops – für faktenbasierte Entscheidungen.

1) Aussage prüfen

  • Ist die Aussage konkret (z. B. „30 % Rezyklatanteil“ statt „recycelbar“)?
  • Bezieht sie sich auf das ganze Produkt oder nur auf einzelne Teile/Phasen?
  • Gibt es belastbare Daten oder eine Erläuterung direkt auf der Verpackung?

2) Nachweis verlangen

  • Gibt es unabhängige Drittverifizierung oder ein anerkanntes Prüfsiegel?
  • Werden Methoden/Quellen offen benannt (z. B. Lebenszyklusanalyse)?
  • Werden Grenzen des Claims ehrlich kommuniziert?

3) Irreführung erkennen

  • Generische Begriffe ohne Spezifikation („grün“, „eco“, „klimafreundlich“).
  • Werbung mit Selbstverständlichkeiten (gesetzliche Mindeststandards).
  • Kompensationsversprechen („klimaneutral durch CO₂-Ausgleich“) statt echter Reduktion.

4) Verpackung kritisch lesen

  • Rezyklat-Anteil konkret angegeben?
  • „Biologisch abbaubar“: Unter welchen Bedingungen, in welcher Zeit?
  • „Recycelbar“: In gängigen Sammelsystemen oder nur theoretisch?

So handelst du bei Verdachtsfällen

  • Dokumentiere Claim und Produkt (Foto der Verpackung).
  • Melde irreführende Aussagen der Verbraucherzentrale (Beschwerde einreichen).
  • Bevorzuge Produkte mit transparenten, überprüfbaren Angaben.

Die Verbraucherzentrale klagt bereits erfolgreich gegen irreführende Claims (z. B. „Grün fliegen!“). Auch Gerichte untersagen „Klimaneutral“-Siegel, wenn die Bedingungen nicht erläutert sind.

Warum strengere Regeln auch dir nutzen

Wenn irreführende Claims vom Markt verschwinden, kannst du nachhaltige Alternativen endlich erkennen. Vorab-Prüfung und klare Kriterien schaffen Vertrauen – und belohnen Unternehmen, die wirklich reduzieren statt nur zu kompensieren.

Fazit: Ehrliche Infos statt grüner Nebel

  • Prüfe Claims auf Spezifität, Relevanz und unabhängige Nachweise.
  • Sei besonders kritisch bei „klimaneutral“, „CO₂-kompensiert“ und „plastikneutral“.
  • Nutze deine Beschwerdemöglichkeit – sie wirkt.
  • Die geplante Green Claims Directive und die UCPD-Überarbeitung bringen mehr Transparenz. Bis dahin hilft deine Zero-Waste-Checkliste gegen Greenwashing.

Bleib aufmerksam – und gib dein Geld Produkten, die nachweislich besser sind. So stärkst du echte Nachhaltigkeit im Markt.

Quellenangaben: Verbraucherzentrale Bundesverband, oeko.de, KIT – Karlsruher Institut für Technologie, NDR.de, enviropack.de, SUPASO, Reuters, KPMG-Law

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